Tagesbetreuung

Leitung der Tagesbetreuung: Martin Koschat
Email: martin.koschat@stubenbastei.at
Ort: Konferenzzimmer 2
Tel.: 01/512 78 10 DW 18
Sprechstunde: Link
Mobil: 0664 4915442 (während der Betreuungszeiten)

Schulkantine: Cool is(s)t gesund

 

Ganztägige Betreuung an der Stubenbastei

Die Stubenbastei bietet die Möglichkeit, Kinder der Unterstufe (1.-4. Klasse) ganztägig – d.h. bis längstens 17:10 Uhr – betreuen zu lassen. Die Angebote zur ganztägigen Betreuung umfassen dabei neben der Tagesbetreuung (in Form einer Nachmittagsbetreuung) auch einige Freifächer und Unverbindlichen Übungen sowie die Mittagsaufsicht („Mittagsbetreuung“). Diese unterschiedlichen Angebote können miteinander kombiniert werden.

Was ist die Mittagsaufsicht?

Sie haben die Möglichkeit, an bis zu 2 Tagen pro Woche Ihr Kind, sollte es am Nachmittag Unterricht und zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht 1-2 Freistunden haben, in der Schule kostenfrei beaufsichtigen zu lassen. Durch die Beaufsichtigung in einem Klassenraum hat Ihr Kind die Möglichkeit, während seiner Freistunde(n) im Schulgebäude zu verbleiben. Die Anmeldung erfolgt in der 2. Schulwoche über die jeweiligen Klassenvorstände/Klassenvorständinnen. Ob eine Mittagsausicht in der gewünschten Zeit erfolgt, ist von der Zahl der Anmeldungen (mind. 5) abhängig. ACHTUNG: Sollte der Nachmittagsunterricht entfallen, entfällt auch die Mittagsaufsicht.

Was ist die Tagesbetreuung?

Die Tagesbetreuung (TB) wird an der Stubenbastei in Form einer Nachmittagsbetreuung angeboten. Kinder in der TB werden ab Ende des Vormittagsunterrichts bis längstens 17:10 Uhr betreut, wobei es ein gemeinsames Mittagessen, Freizeitstunden sowie mind. eine Lernstunde gibt. In der Lernstunde werden die Kinder beim Erledigen der Hausübungen sowie beim Vorbereiten auf Schularbeiten, Tests und Prüfungen unterstützt. In den Freizeitstunden gibt es Zusatzkurse von Kreativangeboten über Schach bis hin zu Sport und Bewegung, die in Form von Modulen über das Jahr verteilt stattfinden werden.

Die Anmeldung zur Tagesbetreuung ist kostenpflichtig; nähere Informationen finden Sie unter Organisatorisches.

Ablauf und Gestaltung

Die TB beginnt mit Ende des Vormittagsunterrichts des Kindes, also je nach Stundenplan zwischen 12:00 und 13:50,und endet um spätestens 17:10 Uhr. Bei der Anmeldung geben Sie bekannt, ob Ihr Kind am jeweiligen Wochentag um 15:30, 16:20 oder 17:10 Uhr entlassen werden soll. Abgesehen von der Lernzeit haben wir einen offenen Betrieb ohne fixe Gruppen, in dem die Kinder sich austauschen können, mit wem sie wo ihre Freizeit verbringen wollen.

Mittagessen

Die Stubenbastei verfügt über ein Buffet, das auch einen warmen Mittagstisch anbietet. Betrieben wird unsere Kantine von der CIG BuffetbetriebsgesmbH. Essensvorbestellung ist erforderlich, Bezahlung nur per Bankeinzug möglich. Tägliche Stornierungen (z.B. bei Erkrankung des Kindes) sind bis 08:00 Uhr früh möglich.

Freizeit

Im direkten Anschluss an den Vormittagsunterricht haben die Kinder Freizeit. Hier können die Kinder nach dem Mittagessen frei gewählten Freizeitaktivitäten nachgehen. So das Wetter es zulässt, versuchen wir hier, auch den Schulvorplatz und den nahegelegenen Stadtpark zu nutzen, um Aktivitäten ins Freie zu verlegen. Ebenso ist die Nutzung der Schulbibliothek (je nach Öffnungszeit) möglich.

Lernzeit

Unsere 8. Stunde am Nachmittag (14:40-15:30) ist als verpflichtende Lernzeit ausgewiesen. In dieser werden Hausübungen erledigt sowie weitere lern- und arbeitsbezogene Aktivitäten gefördert (Referate vorbereiten, für Schularbeiten üben, Vokabel lernen, lesen, etc.). Zusätzlich können die Kinder auch in Freizeitstunden an ihren Schulaufgaben arbeiten, so sie mehr Zeit benötigen.

Zusatzangebote

Wir bieten ab der 9. Stunde (ab 15:30) Zusatzangebote für die Kinder der Tagesbetreuung an. Die Anmeldung für diese Angebote erfolgt ebenfalls bei der Anmeldung zur Tagesbetreuung und ist verbindlich, da es bei vielen dieser Angebote darum geht, Projekte umzusetzen. Die Angebote sind:

Montag Kleine Spiele (15:30 – 16:20)
Bühnenspiel (15:30 – 17:10)
Dienstag Schach (15:30 – 16:20)
Fußball (15:30 – 16:20)
Yoga & Meditation (16:20 – 17:10)
Mittwoch We are One World Club (15:30 – 16:20)
Zirkuskünste (16:20 – 17:10)
Donnerstag Mädchenfußball (15:30 – 16:20)
Kreativwerkstatt (15:30 – 17:10)
Freitag Ballspiele (15:30 – 16:20)

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Organisatorisches

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt in der ersten Schulwoche im September. Anmeldungen können für 1-5 Tage pro Woche erfolgen, bei Anmeldungen ab 3 Tagen ist die Aufnahme garantiert. Anmeldungen für 1-2 Tage sowie spätere Anmeldungen sind möglich, sofern Betreuungsplätze vorhanden sind. ACHTUNG! Die Anmeldung ist für das Schuljahr bindend, eine Abmeldung ist nur bis 3 Wochen vor Ende des 1. für das 2. Semester möglich.

Kosten

Für die TB ist monatlich ein Betreuungsbeitrag zu bezahlen. Dieser hängt von der Anzahl der Tage pro Woche ab und reicht von € 26,40 bis € 88,00. Darin nicht inkludiert sind die Kosten für das Mittagessen, dieses kostet € 3,80-5,70 (je nach Menü/Gängen).
Für einkommensschwache Familien gibt es die Möglichkeit, eine Ermäßigung des Betreuungsbeitrags zu beantragen, dieses Formular ist bei der TB-Leitung oder später auch als Download erhältlich.

Zeitplan Schuljahr 2022/23

Montag, 5.09.2022

  • Erster Schultag
  • 18:00 Uhr Elternabend zur TB
  • Beginn der Anmeldung zur TB

Mittwoch, 07.09.2022

  • Beginn der TB

Dienstag, 13.09.2022

  • Ende der regulären Anmeldephase zur TB
  • Anmeldung zur Mittagsaufsicht (Mittagsbetreuung)

Montag, 19.09.2022

  • Beginn der Freifächer und Unverbindlichen Übungen
  • Beginn der Mittagsaufsicht

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

An- & Abmeldungen, Zahlungen, Ermäßigungen

Wie kann ich mein Kind zur Tagesbetreuung anmelden?
Sie füllen das entsprechende Anmeldeformular aus. Dieses finden Sie im Downloadbereich oder bei der TB-Leitung. Das ausgefüllte Formular wird der/dem KlassenvorständIn oder der TB-Leitung abgegeben.

Kann ich mein Kind auch nach Ende der Anmeldephase noch anmelden?
Ja, sofern Platz in der Betreuungsgruppe ist.

Kann ich die Anzahl der Tage im laufenden Schuljahr erhöhen?
Ja, eine Tagesanzahlerhöhung ist ab dem nächstfolgenden Monat möglich, vorausgesetzt, es ist noch Platz in der Gruppe. Bei einer Erhöhung während eines laufenden Monats ist der dadurch erhöhte Betreuungsbeitrag bereits für diesen ganzen Monat zu leisten.

Kann ich die Anzahl der Tage im laufenden Schuljahr erniedrigen?
Regulär ist dies nur für das 2. Semester möglich und muss spätestens 3 Wochen vor Ende des 1. Semesters schriftlich und unterschrieben bekanntgegeben werden. Zu einem anderen Zeitpunkt nur, wenn die Schulleitung einem Ansuchen aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen zustimmt (z.B. plötzliche Arbeitslosigkeit, schwere Krankheit, etc.). Stundenplanänderungen (schulisch oder außerhalb), „keine Lust“ und ähnliches gelten nicht als schwerwiegende Gründe.

Wo erhalte ich das SEPA-LASTSCHRIFT-MANDAT?
Nach einer erstmaligen Anmeldung wird ein SEPA-Formular Ihrem Kind mitgegeben. Da diese Formulare individuelle Prüfziffern haben, können sie weder kopiert noch als Download zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen, dass Sie keine Korrekturen/Streichungen vornehmen dürfen und dass das Formular nicht gefaltet/geknickt werden darf, da es maschinenlesbar sein muss. Geben Sie das ausgefüllte Formular wieder über Ihr Kind der/dem KlassenvorständIn oder der TB-Leitung ab. Sollten Sie ein weiteres Formular benötigen, geben Sie dies bitte per Email der TB-Leitung bekannt.

Mein Kind war schon letztes Jahr dabei. Muss ich schon wieder ein SEPA-LASTSCHRIFT-MANDAT ausfüllen?
Sie müssen nur dann ein Mandat ausfüllen, wenn Sie voriges Jahr keinen Einzug hatten oder wenn Sie ein neues Konto haben.

Ich melde zwei Kinder an. Warum muss ich zwei SEPA-LASTSCHRIFT-MANDATE ausfüllen?
Da jedes Kind ein eigener Gebarungsfall ist und daher für jedes Kind ein eigener Einzug gemacht wird, muss es für jedes Kind ein eigenes Mandat geben.

Warum bekomme ich Zahlscheine, obwohl ich ein SEPA-LASTSCHRIFT-MANDAT ausgefüllt habe?
Zahlscheine werden zugeschickt, wenn kein gültiges SEPA-LASTSCHRIFT-MANDAT vorhanden ist. Dies kann mehrere Gründe haben (unvollständige Angaben auf dem Formular, Schreibfehler, Formularverlust, etc.). Bitte wenden Sie sich an die TB-Leitung.

Kann ich mein Kind vorübergehend wegen schwerer Krankheit (über 4 Wochen dauernd) bzw. einem Spitalsaufenthalt abmelden?
Ja, dies zählt als Abmeldung aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen. Ein ärztliches Attest bzw. eine Spitalsaufenthaltsbestätigung ist der Schulleitung und der TB-Leitung vorzuweisen, bitte nehmen Sie mit der Leitung Kontakt auf. Betreuungsbeiträge entfallen aber für jenen Monat nicht, in dem bereits mindestens ein Betreuungstag angefallen ist.

Kann ich mein Kind im laufenden Schuljahr abmelden?
Regulär ist dies nur für das 2. Semester möglich und muss spätestens 3 Wochen vor Ende des 1. Semesters schriftlich und unterschrieben bekanntgegeben werden. Zu einem anderen Zeitpunkt nur, wenn die Schulleitung einem Ansuchen aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen zustimmt (z.B. plötzliche Arbeitslosigkeit, schwere Krankheit, etc.). Stundenplanänderungen (schulisch oder außerhalb), „keine Lust“ und ähnliches gelten nicht als schwerwiegende Gründe.

Wann kann/soll ich meine Um- oder Abmeldung für das 2. Semester abgeben?
Die schriftliche Bekanntgabe kann schon vor den Weihnachtsferien an die TB-Leitung erfolgen (schriftlich und unterschrieben). Letzter Abgabetermin ist jedoch 3 Wochen vor Semesterende – diese Deadline ist gesetzlich festgelegt, es gibt hier keinen Ermessensspielraum.

Muss ich mein Kind zu Schulende von der TB abmelden?
NEIN – Die Anmeldung gilt immer nur für ein Schuljahr Im nächsten Schuljahr ist eine Neuanmeldung erforderlich.

Wie kann ich um eine Ermäßigung ansuchen?
Eine Ermäßigung kann prinzipiell nur für den Betreuungsbeitrag erfolgen. Die Ermäßigung ist dabei vom Familieneinkommen abhängig und wird über ein eigenes Antragsformular beantragt. Dieses erhalten Sie von der TB-Leitung.

Unter welchen Umständen kann und darf ich im laufenden Schuljahr um Ermäßigung ansuchen?
Wenn ein Elternteil alleinverdienend, alleinerziehend, arbeitslos, tot, schwer krank ist oder eine prekäre Familiensituation eingetreten ist.

Kann ich auch um Ermäßigung ansuchen, wenn ich mein Kind zu einem späteren Zeitpunkt für die TB angemeldet habe?
JA – Innerhalb eines Monats nach der Anmeldung ist der Antrag in der Schule abzugeben und unverzüglich an das Schülerbeihilfenreferat weiterzuleiten.

Ich habe um Ermäßigung angesucht und bekomme trotzdem Zahlungsaufforderungen bzw. Abbuchungen?
Im Vorjahr war der Erziehungsberechtigte Vollzahler: er bleibt solange Vollzahler, bis der Bescheid an den Erziehungsberechtigten übermittelt wurde. Das Gleiche gilt auch für Ermäßigungen im Vorjahr: der Ermäßigungsprozentsatz bleibt solange, bis der Bescheid an den Erziehungsberechtigten übermittelt wurde. Nach der Wirksamkeit der Rechtskraft wird durch die Behörde die Neuberechnung und Gegenrechnung der einbezahlten Beträge durchgeführt. Sollte ein Guthaben entstehen, wird dieses Guthaben auf die Folgemonate aufgerechnet. Sollte sich eine Überzahlung erweisen, wird dieser Überschuss an den Erziehungsberechtigten ausbezahlt.

Laut Ermäßigungsbescheid habe ich keine Beiträge zu entrichten, doch es wurden Zahlungen schon geleistet. Wie bekomme ich meine Guthaben zurück?
Wenn der Verrechnungsstelle die Kontodaten vorliegen hat, wird das Guthaben umgehend von der Behörde auf Ihr Konto rückgebucht. Wurden keine Kontodaten angegeben, so wird die Behörde mittels eines Schreibens den Erziehungsberechtigten dazu auffordern die Kontodaten wie IBAN, Kontoinhaber mit Adresse umgehend mitzuteilen.

Wird eine erlangte Ermäßigung automatisch für das folgende Schuljahr übernommen?
NEIN – es ist erforderlich, jedes Jahr neuerlich einen Ermäßigungsantrag zu stellen.

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Pädagogik & Didaktik

Wer betreut mein Kind am Nachmittag?
An der Stubenbastei sind hauptsächlich Lehrkräfte in der Tagesbetreuung tätig, die weniger Stunden unterrichten und dafür Betreuungsaufgaben in der Tagesbetreuung übernehmen. Dies können zufällig auch Lehrkräfte sein, die Ihr Kind im Rahmen des Regelunterrichts in einzelnen Fächern hat, es gibt jedoch kein System einer durchgehenden Betreuung durch „StammlehrerInnen“, wie dies in ganztägigen Volksschulen oft der Fall ist. Darüber hinaus ist eine Freizeitpädagogin wichtiger Teil des Bertreuungsteams.

Wer sind diese „Buddies“, die manchmal am Nachmittag dabei sind?
Die Stubenbastei bietet im Rahmen der Wahlpflichtfächer der Oberstufe ein Praxisfach Pädagogik an. Die Oberstufenschüler:innen, die dieses Fach besuchen, arbeiten eine Stunde pro Woche als Buddies in der Nachmittagsbetreuung mit. Diese Praxiserfahrung wird im Wahlpflichtfach vorbereitet und begleitet. Solche Buddy-Projekte gibt es in unterschiedlichen pädagogischen Projekten, auch die Summer School im August hatte solche Buddies dabei.

Wird darauf geachtet, dass alle Hausübungen und Schulaufgaben erledigt sind?
Unser pädagogisches Prinzip ist es, die Kinder beim Selbständigwerden zu unterstützen. Dazu ist es notwendig, auch die Selbstorganisation zu trainieren. Zu diesem Zweck wird bei uns in der ersten Klasse ein Aufgabenheft eingeführt. In diese Übersichtshefte tragen sich die Kinder alle zu erledigenden Aufgaben (Hausübungen, Referate, etc.) ein mit Aufgabedatum, Aufgabe und Abgabedatum. Durch Führung dieser Hefte lernen sie, sich ihre Arbeitszeit einzuteilen, Dringlicheres zuerst zu erledigen und die Vollständigkeit ihrer Arbeit zu kontrollieren.

Werden die Hausübungen kontrolliert?
Wir arbeiten mit den Kindern in der Tagesbetreuung daran, dass sie ihre Aufgaben vollständig und zeitgerecht erledigen. Wir kontrollieren bewusst nicht die Hausübungen auf inhaltlicher Ebene, da ja die Nachbearbeitung von Hausübungen Teil des Unterrichts der LehrerInnen der Kinder ist und wir in diesen nicht eingreifen wollen. Selbstverständlich geben wir den Kindern jedoch Rückmeldungen auf ihre Hausübungen, wenn diese uns danach fragen.

Wird den Kindern bei den Hausübungen geholfen?
Wir arbeiten hier nach dem Prinzip der Hilfestellung bei Nachfrage. Wenn Kinder Fragen zu ihren Hausübungen haben oder Hilfen benötigen, so erhalten sie von uns Unterstützung. Das zugrundeliegende Ziel ist die Hinführung zur Selbständigkeit.

Reicht eine Lernstunde am Tag für die Hausübungen aus?
Im Allgemeinen ist die reguläre Lernzeit ausreichend für das Erledigen von Hausübungen. In Einzelfällen kommt es jedoch immer vor, dass manche Kinder sich in Fächern schwer tun und mehr Arbeitszeit benötigen. In diesem Fall ist es erforderlich, dass das Kind auch einen Teil der Freizeit nutzt, um seine Aufgaben fertigzustellen.

Wieso höre ich von LehrerInnen, dass meinem Kind Hausübungen fehlen?
Die ehrliche Antwort: Es gibt Kinder, die ein großes Geschick darin entwickeln, Arbeit zu vermeiden und diese Arbeitsvermeidung gekonnt zu verbergen. In solchen Fällen sind wir auch auf Rückmeldungen von Elternseite angewiesen, damit wir wissen, dass ein Kind mehr aktive Aufmerksamkeit durch die BetreuerInnen benötigt, um die Fertigstellung der Hausübungen sicherzustellen.

Darf mein Kind mit dem Handy spielen?
Nein. Ausführlicher: Es kann durchaus sein, dass ein:e Betreuer:in in einer Einheit ein Lernspiel nutzt, die Kinder etwas recherchieren lässt, etc. Dies findet dann in der Gruppe und mit einem pädagogischen Ziel statt. Freies Zocken, Surfen, Chatten ist jedoch lt. Hausordnung untersagt.

Darf mein Kind mit dem Handy Musik hören?
Nicht generell. Es kann jedoch sein, dass ein:e Betreuer:in für eine Einheit das Musikhören mit Kopfhörern gestattet, z.B. als Begleitung, während die Kinder zeichnen, o.ä.

Warum gibt es so wenig Bewegungsangebote für mein Kind?
Wir versuchen, so viel wie möglich an Angebot zu schaffen. Es ist jedoch leider so, dass wir weder über einen Innenhof noch ausreichende Indoor-Sportbereiche verfügen. Wir bemühen uns darum, die vorhandenen Ressourcen (Gymnastikraum, Schulvorplatz, Stadtpark) zu nutzen und damit Möglichkeiten anzubieten.

Warum gibt es nicht in allen Freizeitstunden ein Freizeitprogramm?
Ständige „Bespaßung“ stellt auch eine Überforderung für viele Kinder dar. Die Freizeiten ohne Programm sollen dazu dienen, dass Kinder unterschiedlichen Aktivitäten nachgehen können: Manche wollen vielleicht lesen, andere plaudern und „chillaxen“, andere etwas spielen.

Wieso darf mein Kind nicht mit mir telefonieren/chatten/texten?
Laut Hausordnung des GRG1 dürfen SchülerInnen der 1. und 2. Klassen das Handy während der Schulzeit (dazu zählt auch die Tagesbetreuung) gar nicht verwenden, sofern es nicht im Zuge des Unterrichts geplant geschieht, SchülerInnen der 3. und 4. Klassen nur eingeschränkt. Demzufolge müssen die Kinder vor der Benutzung des Handys nachfragen und eine diesbezügliche Genehmigung einholen. Wir bitten Sie daher auch, dass Sie nicht aktiv Ihr Kind in der Tagesbetreuung kontaktieren, weil Sie dadurch Ihr Kind in eine schwierige Situation bringen – einerseits will es mit Ihnen kommunizieren, andererseits bricht es dadurch die Hausordnung, was von Lehrkräften auch geahndet wird.

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Organisation: Entschuldigungen, Abholungen, Essen, etc.

Muss ich mein Kind am Ende der Tagesbetreuung abholen?
Nein. Am Ende der Tagesbetreuung wird Ihr Kind einfach von der Schule entlassen, so wie es auch ohne Tagesbetreuung nach Ende seiner letzten Unterrichtsstunde entlassen werden würde. Wir gehen bei Kindern in diesem Alter davon aus, dass sie im Regelfall den Heimweg alleine antreten.

Muss ich mein Kind entschuldigen, wenn es nicht in die Tagesbetreuung kommt?
Wenn Ihr Kind an einem Tag lediglich nicht in die Tagesbetreuung kommt, so geben Sie ihm bitte eine formlose schriftliche Entschuldigung mit. Diese gibt Ihr Kind zu Beginn in der Tagesbetreuung ab, bevor es die Schule verlässt, oder gibt sie einer/m verlässlichen Klassenkolleg:in mit, die/der in die Tagesbetreuung geht. Sollte Ihr Kind jedoch bereits den ganzen Tag nicht in die Schule kommen (zB weil es krank ist), so müssen Sie es nicht zusätzlich von der Tagesbetreuung entschuldigen.

Was muss ich tun, wenn mein Kind früher gehen muss?
Geben Sie Ihrem Kind bitte eine formlose schriftliche Entschuldigung mit, auf der vermerkt ist, zu welcher Zeit wir es entlassen sollen. Diese gibt Ihr Kind dann einfach in der Tagesbetreuung ab.

Wieso kann ich die Entschuldigung nicht einfach per Email schicken?
Dies ist leider rechtlich heikel, weil die jeweiligen Betreuer:innen verifizieren müssten, dass es auch tatsächlich die/der jeweilige Erziehungsberechtigte ist, die/der das Mail geschickt hat. Wir arbeiten an einer technischen Lösung, um künftig Entschuldigungen einfacher digital abwickeln zu können, und ersuchen Sie bis dahin darum, auf die alten analogen „Zettel“ zurückzugreifen.

Was kann ich tun, wenn mein Kind an einem Wochentag immer früher gehen muss?
Ab 15:30 Uhr würden wir Sie darum ersuchen, eine entsprechend passende Entlassungszeit anzugeben. Falls ihr Kind an einem bestimmten Wochentag regelmäßig noch früher die Tagesbetreuung verlässt, (weil es zB externe Kurse/einen Sportverein/etc. besucht), so geben Sie uns dies bitte über eine schriftliche Dauerentschuldigung bekannt, aus der hervorgeht, dass Ihr Kind an diesem Wochentag IMMER um diese Uhrzeit entlassen werden soll. Dies vermerken wir dann so in den Anwesenheitslisten.

Kann ich mein Kind ohne vorherige Bekanntgabe früher von der Schule abholen?
Ja. Geben Sie in diesem Fall bitte unbedingt den Betreuer:innen Bescheid, dass Sie ihr Kind abholen, bevor Sie mit ihm die Schule verlassen. Anderenfalls wüssten wir nicht, warum es auf einmal nicht mehr da ist und müssten es suchen und die Kontaktperson lt. Anmeldeformular über die Abgängigkeit informieren. 

Was soll mein Kind tun, wenn es seine Entschuldigung nicht findet/verloren hat?
Hier soll sich Ihr Kind an seine:n Betreuer:in wenden und ihr/ihm das Problem schildern. Wir versuchen dann, Sie telefonisch zu kontaktieren, um Rücksprache mit Ihnen zu halten und die Angaben des Kindes zu überprüfen. Entsprechend dem Gespräch wird dann das Kind zur vereinbarten Uhrzeit entlassen. Bitte beachten Sie, dass dies eine AUSNAHMEregelung ist und telefonische Entschuldigungen regulär nicht zulässig sind.

Kann ich meinem Kind eine Entschuldigung geben, wonach es gehen kann, wann es möchte?
NEIN. Bei schulpflichtigen Kindern ist eine solche Form der Eigenberechtigung rechtlich ausgeschlossen. Die Uhrzeit, zu der die Aufsicht und somit Verantwortung für das Kind wieder von der Schule auf Sie als Eltern übergeht, muss klar geregelt und zwischen Ihnen als Erziehungsberechtigten und uns als Schule vereinbart sein.

Kann ich die Wochentage wechseln, an denen mein Kind in die Tagesbetreuung geht?
Prinzipiell ja, sofern am gewünschten Tag noch Platz in der Betreuungsgruppe ist. Allerdings kann nicht ständig / von Woche zu Woche gewechselt werden. Sollten Sie die Wochentage wechseln wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der TB-Leitung auf.

Kann ich mein Kind ausnahmsweise an einem zusätzlichen Tag in die Betreuung schicken?
Nein. An einem Tag, an dem Ihr Kind nicht zur Tagesbetreuung angemeldet ist, darf es diese auch nicht besuchen, dies ist rechtlich ausgeschlossen.

Wie kann ich ein Mittagessen für mein Kind bestellen?
Schauen Sie dafür bitte in den entsprechenden Elternbrief auf unserer Webseite im Bereich Tagesbetreuung, oder direkt auf die Webseite der Kantine: coolisstgesund.at

Wieso stimmt bei der Essensbestellung etwas nicht?
Hier ersuchen wir Sie, direkt mit der Kantine (coolisstgesund.at) Kontakt aufzunehmen. Die Organisation der Essensbestellungen sowie deren Bezahlung läuft direkt zwischen Ihnen und der Kantine, wir als Schule haben hier keinerlei Einblick in die/Zugang zu den Daten.

Mein Kind hat vergessen ein Mittagessen zu bestellen, was sollen wir tun?
Bestellungen sind immer bis Donnerstag 08.00 Uhr früh für die Folgewoche möglich. Für die Zeit bis dahin kann Ihr Kind sich kleine Jausenspeisen am Buffet kaufen bzw. mehr Jause von daheim mitbringen.

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