"Schuld und Sühne"

Vortragsvideo 2003

Am 28.9.2001 beehrte uns der Jugendstaatsanwalt Dr. Emmerich Plach, ein Experte für Jugendrechtsangelegenheiten. Der Festsaal war bis auf den letzten Platz voll, alle blickten erwartungsvoll zur Bühne. Bereits nach den ersten fünf Minuten wussten wir mehr:

- Wir kennen nun den Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen:
Verbrechen sind z.B. Diebstahl und Raub, zu den vergehen zählen u.a. schwere Körperverletzung (!!!) und Sachbeschädigung.

- Weiters wissen wir, dass man Personen zwischen dem vollendeten 14. und 18. Lebensjahr zu den "Jugendlichen" zählt.

- Dann haben wir über die Geschichte der Rechtsprechung in Bezug auf Jugendliche erfahren und waren erstaunt, dass es erst seit den 70er Jahren ein adäquates Jugendgerichtsgesetz gibt.

 

Zwei wesentliche Aspekte aus den USA und Deutschland flossen in unser heutiges Jugendgerichtsgesetz ein:


> Pre-Trial Diversion (Vorgerichtsverfahren)
> Brücke (schwitzen statt sitzen - Arbeit statt Strafe)


Die 5-Stufen-Regelung bezeichnet verschiedene Verfahren, mit denen man auf eine Straftat reagieren kann.
Die Staatsanwaltschaft versucht, nicht wie so viele von uns angenommen haben, dem Täter einen Prozess zu machen, sondern, wenn möglich eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Die 5 Stufen Regelung:

1) unter 14: Einstellung des Verfahrens -> Familiengericht/Erziehungshilfe

2) 14-16: Vergehen: Einstellung des Verfahrens

3) 14-18: Verbrechen bis 5 Jahre: Einstellung des Verfahrens, Belehrung

4) Diversion (Prozessumleitung -> nicht förmliche Regelungen)

5) Gerichtsverfahren

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