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"Schuld und Sühne" |
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Am
28.9.2001 beehrte uns der Jugendstaatsanwalt Dr. Emmerich Plach,
ein Experte für Jugendrechtsangelegenheiten. Der Festsaal war bis auf
den letzten Platz voll, alle blickten erwartungsvoll zur Bühne. Bereits
nach den ersten fünf Minuten wussten
wir mehr: - Weiters wissen wir, dass man
Personen zwischen dem vollendeten 14. und 18. Lebensjahr zu den "Jugendlichen"
zählt. - Dann haben wir über die
Geschichte der Rechtsprechung in Bezug auf Jugendliche erfahren und waren
erstaunt, dass es erst seit den 70er Jahren ein adäquates Jugendgerichtsgesetz
gibt.
Zwei wesentliche Aspekte aus den USA und Deutschland flossen in unser heutiges Jugendgerichtsgesetz ein:
> Pre-Trial
Diversion (Vorgerichtsverfahren)
1) unter 14: Einstellung des Verfahrens -> Familiengericht/Erziehungshilfe 2) 14-16: Vergehen: Einstellung des Verfahrens 3) 14-18: Verbrechen bis 5 Jahre: Einstellung des Verfahrens, Belehrung 4) Diversion (Prozessumleitung -> nicht förmliche Regelungen) 5) Gerichtsverfahren |
Tat |